Ziel der Corporate Governance von Rubean ist es, das Unternehmen verantwortungsvoll zu führen und zu überwachen und mit Rubean langfristigen Mehrwert zu schaffen und zu erhalten. Weitere wesentliche Aspekte der Corporate Governance von Rubean sind eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Beirat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation.
Damit soll das Vertrauen nationaler und ggf. auch internationaler Investoren, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen gefördert werden.
Die Rubean AG begrüßt die Schaffung des Corporate Governance Kodex und dessen Verankerung im Aktiengesetz in § 161. Damit ist eine Reihe von Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Corporate Governance festgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass Vorstand und Beirat von Rubean bisher keine jährliche Erklärung gemäß den Pflichten des §161 AktG erstellt haben, inwieweit die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ eingehalten wurden und werden eingehalten, da das Unternehmen nicht nach §3 Abs. 2 AktG. Vorstand und Beirat der Rubean AG haben keine freiwillige Entsprechenserklärung zum §161 AktG abgegeben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Prospekts verfolgt die Rubean AG den Deutschen Corporate Governance Kodex nicht.
Der Beirat und Vorstand der Rubean AG wird jedoch eine Entsprechenserklärung zur Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgeben. Wie andere Unternehmen kann auch die Rubean AG nicht alle Kriterien erfüllen, da der Kodex ein standardisiertes Dokument ist, das für große und internationale Blue-Chip-Unternehmen sowie für kleinere und eventuell nur national tätige, börsennotierte Unternehmen gilt. Kleinere Unternehmen erfüllen möglicherweise bestimmte Kriterien nicht. Die entsprechenden Abweichungen sind zu erklären.